Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Werbeagentur Hanno Fäßler
Arlenweg 12 Tür 1, 6850 Dornbirn, Österreich
(nachfolgend „Agentur“ genannt)
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Rechtsgeschäfte, Verträge und sonstigen Leistungen der Agentur gegenüber ihren Kunden. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG anwendbar (B2B).
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam, es sei denn, diese werden von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt. Den AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, somit auch dann, wenn bei zukünftigen Verträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote der Agentur sind freibleibend, ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung bzw. Erteilung eines Auftrages zu verstehen. Verträge im Sinne dieser AGB gelten erst dann als geschlossen, wenn der Auftrag des Kunden von der Agentur schriftlich bestätigt oder tatsächlich erfüllt wurde. Als Schriftform gilt auch die elektronische Übermittlung per E-Mail.
2.2 Wird an die Agentur ein Auftrag erteilt, so ist der Kunde an diesen eine angemessene, mindestens jedoch einwöchige Frist ab Zugang des Auftrages bei der Agentur gebunden. Offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) berechtigen die Agentur wahlweise zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Preise bzw. Leistungen.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang, die Vertragslaufzeit, das Honorar und weitere Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsvereinbarung, welche integraler Bestandteil des Vertrages sind.
2.4 Sollten sich zwischen Angebotslegung bzw. Auftragserteilung und der tatsächlichen Leistungsausführung Änderungen der Angebotsgrundlagen ergeben (insbesondere im Hinblick auf aktualisierte Plattformversionen, Preisänderungen von Drittanbietern oder geänderte Richtlinien), wird die Agentur dem Kunden die Aktualisierung gesondert anbieten und ist berechtigt, die entstehenden Mehrkosten zusätzlich zu verrechnen.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungen
3.1 Vertragsgegenstand ist die Erbringung von eCommerce-Dienstleistungen im vereinbarten Umfang. Die Leistungen der Agentur umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die nachfolgend beschriebenen Bereiche. Die Agentur kann im Rahmen der Leistungserbringung auch weitere Plattformen, Tools, Software und Dienstleistungen Dritter einsetzen, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags zweckmäßig ist.
3.2 Online-Shop-Dienstleistungen
Der Aufbau, die Einrichtung, Gestaltung und Optimierung von Online-Shops, insbesondere auf Basis der Plattform Shopify. Dies umfasst unter anderem:
- Theme-Auswahl, -Anpassung und -Konfiguration
- Produktanlage, Kategorisierung und Shop-Struktur
- Einrichtung von Zahlungs- und Versandoptionen
- Integration von Apps, Erweiterungen und Drittanbieter-Tools
- Conversion-Rate-Optimierung (CRO) und verkaufspsychologische Optimierung bestehender Shops
- Laufende technische Betreuung und Wartung
Die Agentur erbringt diese Leistungen auf Grundlage der jeweils gültigen Funktionalitäten und Bedingungen der eingesetzten Plattformen. Änderungen seitens der Plattformanbieter, die den Leistungsumfang oder die Leistungsfähigkeit beeinflussen, liegen außerhalb des Einflussbereiches der Agentur. Änderungen seitens der Plattformanbieter, die den Leistungsumfang oder die Leistungsfähigkeit beeinflussen, liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Die Agentur haftet nicht für daraus resultierende Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Leistung, sofern diese nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur zurückzuführen sind
3.3 Performance Marketing
Die Konzeption, Erstellung, Schaltung, Optimierung und laufende Betreuung von bezahlten Werbekampagnen auf digitalen Werbeplattformen, insbesondere Meta (Facebook, Instagram), Google (Search, Shopping, Display, YouTube) und vergleichbaren Plattformen. Dies umfasst unter anderem:
- Entwicklung von Kampagnenstrategien und Zielgruppendefinition
- Erstellung und Testing von Werbeanzeigen (Texte, Creatives, Videos)
- Kampagnen-Setup, Budgetverteilung und Gebotsstrategien
- Laufendes Monitoring, Reporting und datenbasierte Optimierung
- Einrichtung und Pflege von Tracking-Systemen (z.B. Pixel, Conversion API, Tag Manager)
3.4 E-Mail-Marketing
Die Einrichtung, Gestaltung und Betreuung von E-Mail-Marketing-Maßnahmen, insbesondere über die Plattform Klaviyo oder vergleichbare E-Mail-Marketing-Systeme. Dies umfasst unter anderem:
- Integration des E-Mail-Marketing-Systems mit dem Online-Shop des Kunden
- Erstellung und Optimierung automatisierter E-Mail-Flows (z.B. Willkommen, Warenkorbabbrecher, Post-Purchase, Win-Back)
- Konzeption und Versand von Kampagnen-E-Mails (Newsletter, Aktionen, Produktlaunches)
- Segmentierung und Pflege der Empfängerlisten
- A/B-Testing und Performance-Analyse
3.5 Weitere Leistungen
Sofern im individuellen Angebot vereinbart, können weitere Leistungen Bestandteil des Vertrages sein, etwa Beratungsleistungen, Workshops, verkaufspsychologische Optimierung, Content-Erstellung, SEO-Maßnahmen, Marktplatz-Anbindungen oder sonstige Maßnahmen zur Steigerung der eCommerce-Performance des Kunden. Die Agentur kann hierfür nach eigenem fachlichen Ermessen geeignete Plattformen, Tools und Software einsetzen.
3.6 Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. Die Agentur handelt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung aktueller Best Practices im eCommerce.
§ 4 Werbebudget (Ad Spend)
4.1 Das Agenturhonorar und das Werbebudget (Ad Spend) sind strikt voneinander getrennt. Das Werbebudget stellt kein Honorar der Agentur dar, sondern dient ausschließlich der Finanzierung von Werbeschaltungen auf den jeweiligen Plattformen.
4.2 Der Kunde stellt das Werbebudget direkt über seine eigenen Werbekonten bei den jeweiligen Plattformanbietern zur Verfügung. Die Abrechnung des Werbebudgets erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Plattformanbieter. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die korrekte Abrechnung durch die Plattformanbieter.
4.3 Die Agentur gibt auf Basis ihrer Erfahrung Empfehlungen zur Höhe des einzusetzenden Werbebudgets ab. Die finale Entscheidung über die Höhe des Werbebudgets liegt beim Kunden.
4.4 Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der vereinbarten Kampagnenführung das bereitgestellte Werbebudget nach eigenem fachlichen Ermessen auf Kampagnen, Anzeigengruppen und Plattformen zu verteilen, sofern nicht anders vereinbart.
4.5 Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die aus der Höhe, Verwendung oder Abrechnung des Werbebudgets resultieren frei, es sei denn, diese Nachteile beruhen auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Agentur. Dies gilt insbesondere für Budgets, die vom Kunden eigenständig – ohne vorherige Abstimmung mit der Agentur – erhöht, geändert oder anderweitig disponiert werden, sowie für sämtliche Nachteile, die dem Kunden durch Abrechnungen, Nachforderungen oder sonstige Maßnahmen der Plattformanbieter entstehen. Der Kunde hat der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme durch den Kunden oder Dritte im Zusammenhang mit dem Werbebudget entstehen, einschließlich der Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
§ 5 Plattformen und Drittanbieter
5.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen auf Basis von Drittanbieter-Plattformen und -Tools, darunter insbesondere, aber nicht ausschließlich, Shopify, Meta (Facebook/Instagram), Google, Klaviyo und weitere gängige eCommerce- und Marketing-Plattformen. Die Verfügbarkeit, Funktionalität und Nutzungsbedingungen dieser Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereiches der Agentur. Die Agentur haftet nicht für daraus resultierende Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Leistung, sofern diese nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur zurückzuführen sind.
5.2 Die Plattformanbieter behalten sich in ihren jeweiligen Nutzungsbedingungen vor, Werbeanzeigen, Konten oder Inhalte aus beliebigem Grund abzulehnen, einzuschränken oder zu entfernen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zugrunde. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen. Die Agentur haftet nicht für:
- Sperrungen, Einschränkungen oder Entfernungen von Werbekonten, Anzeigen, Shop-Inhalten oder sonstigen Daten durch die Plattformanbieter
- Algorithmus-Änderungen, die sich auf die Reichweite, Performance oder Sichtbarkeit der Maßnahmen des Kunden auswirken
- Technische Störungen, Ausfälle oder Datenverluste seitens der Plattformanbieter
- Preisänderungen der Plattformanbieter (z.B. Abonnements, App-Gebühren, Transaktionsgebühren)
- Änderungen der Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien oder Datenschutzbestimmungen der Plattformanbieter
5.3 Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der jeweils geltenden Richtlinien der eingesetzten Plattformen. Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass die beauftragten Maßnahmen jederzeit uneingeschränkt verfügbar oder abrufbar sind. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Einschränkungen, Sperrungen oder sonstige Änderungen seitens der Plattformanbieter, die die Nutzung oder Performance der Leistungen beeinflussen.
5.4 Im Falle einer Kontosperrung oder Einschränkung wird die Agentur den Kunden unverzüglich informieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Klärung unterstützen. Ein Anspruch auf erfolgreiche Entsperrung bzw. Aufhebung der Einschränkung besteht nicht. Die Agenturvergütung bleibt während der Dauer einer Kontosperrung bestehen, sofern die Agentur weiterhin Leistungen erbringt (z.B. Unterstützung bei der Klärung, Betreuung anderer Kanäle, laufende Shop-Optimierung).
§ 6 Account-Ownership und Zugänge
6.1 Sämtliche Konten und Accounts (z.B. Online-Shop-Plattformen, Werbekonten, E-Mail-Marketing-Konten, Analyse-Tools) verbleiben grundsätzlich im Eigentum des Kunden, sofern sie auf den Namen oder das Unternehmen des Kunden registriert sind.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur spätestens zum vereinbarten Leistungsbeginn sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte zu den relevanten Konten, Systemen und Plattformen einzuräumen. Die Agentur benötigt grundsätzlich administrativen Zugang bzw. alle für die vollständige Leistungserbringung erforderlichen Berechtigungen. Dazu zählen insbesondere:
- Shopify: Verbindung als Shopify-Partner über Gast-Account (Collaborator Account) mit sämtlichen für die Leistungserbringung erforderlichen Berechtigungen; alternativ Mitarbeiter-Zugang mit vollen administrativen Rechten
- Werbeplattformen (z.B. Meta Business Manager, Google Ads): Partner- oder Mitarbeiter-Zugang mit Administratorrechten zum Werbekonto, zu Seiten, Pixeln, Catalogen und verbundenen Assets
- E-Mail-Marketing (z.B. Klaviyo): Admin-Zugang oder Mitarbeiter-Zugang mit umfassenden Berechtigungen
- Tracking & Analyse (z.B. Google Analytics, Google Tag Manager): Zugang mit Bearbeitungsrechten
- Sonstige für den Auftrag relevante Tools und Plattformen: Zugang mit den für die Leistungserbringung erforderlichen Berechtigungen
6.3 Sofern die vom Kunden gewährten Zugriffsrechte für die vollständige Leistungserbringung nicht ausreichen, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen. Stellt der Kunde die erforderlichen erweiterten Zugänge nicht zur Verfügung, ist die Agentur von der Erbringung der davon betroffenen Leistungen befreit, ohne dass dies den Honoraranspruch berührt.
6.4 Verzögerungen bei der Einrichtung von Zugängen gehen nicht zulasten der Agentur. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum der Verzögerung. Der Honoraranspruch der Agentur bleibt in dieser Zeit vollumfänglich bestehen.
6.5 Bei Vertragsende wird die Agentur sämtliche Zugriffsrechte unverzüglich zurückgeben bzw. ihre eigenen Zugänge löschen. Die Rückgabe der Zugänge berührt nicht die Eigentumsrechte der Agentur an den von ihr erstellten Werken gemäß § 18.
6.6 Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch kompromittierte Zugangsdaten des Kunden entstehen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Unterlagen und Materialien zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Produktinformationen, Preislisten, Produktbilder und sonstige Medien
- Corporate-Design-Vorgaben (Logo, Farben, Schriftarten, Styleguide)
- Zielgruppenbeschreibungen und Informationen zur Wettbewerbssituation
- Zugangsdaten und Berechtigungen gemäß § 6
- Feedback und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen
7.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Anzeigentexte, Creatives, Shop-Designs, E-Mail-Templates, Strategiekonzepte und sonstige Entwurfsunterlagen) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf (5) Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
7.3 Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Dieser Mehraufwand wird von der Agentur zu den vereinbarten oder – mangels diesbezüglicher Vereinbarung – zu marktkonformen Stundensätzen abgerechnet.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages bereitgestellten Unterlagen (Fotos, Texte, Logos, Videos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere auch die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
7.5 Der Kunde stellt sicher, dass sein Online-Shop, seine Website sowie die beworbenen Produkte und Dienstleistungen den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere hinsichtlich Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Preisauszeichnung und Verbraucherschutz (insbesondere FAGG, ECG, DSG, DSGVO, UWG, PrAG). Die Agentur ist hierzu lediglich zu einer Grobprüfung verpflichtet.
§ 8 Performance und Erfolgsaussichten
8.1 Die Agentur schuldet die sorgfältige und fachkundige Erbringung der vereinbarten Leistungen (Dienstleistungsvertrag/Geschäftsbesorgungsvertrag). Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Garantie für:
- Das Erreichen bestimmter Umsatz-, Absatz- oder Gewinnziele
- Bestimmte Kennzahlen wie ROAS (Return on Ad Spend), CPA (Cost per Acquisition), Conversion Rate, Klickraten, Öffnungsraten oder ähnliche Metriken
- Eine bestimmte Anzahl an Bestellungen, Leads oder Kunden
- Bestimmte Rankings in Suchmaschinen oder Reichweiten in sozialen Medien
8.2 Prognostizierte Werte, Benchmarks oder Erfahrungswerte, die von der Agentur im Rahmen von Angeboten, Präsentationen oder Beratungen kommuniziert werden, stellen unverbindliche Einschätzungen auf Basis bisheriger Erfahrungen dar und begründen keinen Rechtsanspruch.
8.3 Die Performance von Werbekampagnen und eCommerce-Maßnahmen wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die außerhalb des Einflussbereiches der Agentur liegen, darunter Produktqualität, Preisgestaltung, Marktumfeld, Wettbewerb, Saisonalität, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Plattformveränderungen und das Verhalten der Endkunden. Die Agentur haftet nicht für daraus resultierende Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Performance, sofern diese nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur zurückzuführen sind.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit vierundzwanzig (24) Monate ab dem vereinbarten Leistungsbeginn.
9.2 Wird im individuellen Angebot eine Testphase oder eine von der regulären Vertragslaufzeit abweichende Mindestlaufzeit vereinbart (z.B. 3 oder 6 Monate), so gelten für diese die nachfolgenden Sonderregelungen:
- Der Kunde kann das Vertragsverhältnis während der Testphase bzw. Mindestlaufzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Testphase bzw. Mindestlaufzeit schriftlich (auch per E-Mail) kündigen.
- Erfolgt keine fristgerechte Kündigung innerhalb der Testphase bzw. Mindestlaufzeit, geht das Vertragsverhältnis automatisch in einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten über, gerechnet ab dem Ende der Testphase bzw. Mindestlaufzeit. Auf diesen Folgevertrag finden die Regelungen der Abs. 3 und 4 Anwendung.
- Während der Testphase bzw. Mindestlaufzeit gelten im Übrigen sämtliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere die Regelungen zu Honorar, Mitwirkungspflichten, Urheberrecht und Haftung.
9.3 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (auch per E-Mail) gekündigt werden.
9.4 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit (z.B. bei einer 24-monatigen Laufzeit um weitere 24 Monate, bei einer 12-monatigen Laufzeit um weitere 12 Monate). Bei Verträgen, die aus einer Testphase oder Mindestlaufzeit gemäß Abs. 2 hervorgegangen sind, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere zwölf (12) Monate.
9.5 Die ordentliche Kündigung von Einzelleistungen innerhalb eines laufenden Vertrages ist nur möglich, sofern dies im individuellen Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
Vorzeitige Auflösung
9.6 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt (z.B. Zahlung fälliger Beträge, Mitwirkungspflichten gemäß § 7);
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit stellt;
- die Leistungserbringung durch eine dauerhafte Kontosperrung wegen Verstößen des Kunden gegen Plattform-Richtlinien unmöglich wird.
9.7 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
9.8 Hingewiesen wird auf das Recht des Rücktritts vom Vertrag gemäß Punkt 14.2.
9.9 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen.
9.10 Mit der Bezahlung des Entgelts für abgebrochene oder geänderte Arbeiten erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
§ 10 Honorar
10.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das Honorar ergibt sich aus dem individuellen Angebot und versteht sich als Netto-Betrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %). Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in marktüblicher Höhe.
10.2 Bei laufenden Betreuungsverträgen (Retainer) wird das vereinbarte monatliche Honorar jeweils zum Monatsbeginn fällig. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 1.000,00 oder Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen, Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
10.3 Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes jederzeit angemessene Vorschüsse bzw. Vorauszahlungen vom Kunden zu verlangen. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Auftragsvolumens.
10.4 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind (z.B. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Leistungen, Sonderanforderungen), werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
10.5 Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung erforderliche Barauslagen (z.B. Stockfotos, Schriften, Stockvideos, kostenpflichtige Apps, externe Dienstleister, Druckkosten) bis zu einem Betrag von € 1.000,00 netto pro Einzelfall ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu tätigen. Diese Auslagen sind vom Kunden zusätzlich zum Honorar zu erstatten. Über diesen Betrag hinausgehende Barauslagen werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden veranlasst.
10.6 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Eine Kostenüberschreitung bis 15 % bedarf keiner gesonderten Verständigung; diese gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
§ 11 Zahlung und Verzug
11.1 Das Honorar ist binnen zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur (Eigentumsvorbehalt).
11.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
11.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen (Kreuzfälligkeit).
11.4 Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Insbesondere kann die Agentur laufende Werbekampagnen pausieren und die Betreuung des Online-Shops einstellen, bis die offenen Beträge beglichen sind. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
11.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
11.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
§ 12 Reporting und Datenverarbeitung
12.1 Die Agentur stellt dem Kunden in vereinbarten Intervallen (in der Regel monatlich) Berichte über die erbrachten Leistungen und die Performance der Maßnahmen zur Verfügung. Art und Umfang des Reportings ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
12.2 Die im Reporting ausgewiesenen Daten basieren auf den von den jeweiligen Plattformen und Tools zur Verfügung gestellten Daten. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Plattform-Daten. Abweichungen zwischen verschiedenen Datenquellen (z.B. Plattform-Daten vs. Shop-Analytics) liegen in der Natur der Sache und begründen keinen Mangel der Agenturleistung.
12.3 Sofern die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Endkunden als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur über Art und Umfang der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten rechtzeitig zu informieren.
§ 13 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
13.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Grafikdesigner, Videografen, Entwickler, Texter und sonstige Fachkräfte.
13.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
13.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
§ 14 Termine
14.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
14.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt, Plattformausfälle und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
14.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 15 Gewährleistung
15.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht (8) Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
15.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
15.3 Die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
15.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
§ 16 Haftung und Produkthaftung
16.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
16.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahmen, Shop-Optimierungen, E-Mail-Kampagnen) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
16.3 Schadenersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach – einzeln und in der Gesamtsumme sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis – mit dem Netto-Auftragswert (bei laufenden Verträgen: dem Netto-Jahreshonorar) begrenzt (Gesamthaftungshöchstbetrag). Sie verfallen in drei (3) Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber nach einem (1) Jahr ab der Verletzungshandlung der Agentur.
16.4 Ausdrücklich ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – jeglicher Ersatz von mittelbaren Schäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie von immateriellen Schäden. Diese Ausschlüsse gelten auch dann, wenn die Agentur auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
16.5 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Handlungen oder Unterlassungen der Plattformanbieter entstehen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Kontosperrungen, Datenverlust, Algorithmus-Änderungen, Systemausfälle oder Änderungen der Nutzungsbedingungen.
16.6 Die Agentur haftet nicht für Umsatzeinbußen, entgangene Gewinne oder sonstige Schäden, die aus einer Änderung oder Beendigung von Werbekampagnen resultieren, sofern diese Änderung oder Beendigung fachlich begründet ist oder auf einer Anweisung des Kunden beruht.
§ 17 Konzept- und Ideenschutz
17.1 Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept, eine Strategie, ein Audit oder eine Analyse zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
17.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.
17.3 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
17.4 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
17.5 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Kampagnenkonzepte, Shop-Konzepte, Funnel-Strategien, E-Mail-Flow-Konzepte, Grafiken, Illustrationen und Werbemittel angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
17.6 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
17.7 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekanntzugeben.
17.8 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
17.9 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung bei der Agentur ein.
§ 18 Eigentumsrecht und Urheberrecht
18.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Strategiepapiere, Kampagnenkonzepte, Anzeigen-Creatives, Shop-Designs, Shop-Layouts, E-Mail-Templates, Texte, Grafiken und sonstige Werbemittel), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
18.2 Der Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des Honorars ausschließlich das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck und für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
18.3 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an sämtlichen von der Agentur erstellten Werken, sofern nicht eine gesonderte Lizenzvereinbarung getroffen wird. Möchte der Kunde die Werke der Agentur (insbesondere Shop-Designs, Kampagnenkonzepte, E-Mail-Templates, Creatives, Texte und Grafiken) nach Vertragsende weiternutzen, bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur und einer gesonderten Lizenzgebühr.
18.4 Für die Weiternutzung gemäß Abs. 3 steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
18.5 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
18.6 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
18.7 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
§ 19 Kennzeichnung und Referenz
19.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
19.2 Die Agentur ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website, in sozialen Medien und in Angeboten bzw. Präsentationen mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Dies umfasst eine allgemeine Beschreibung der Art der erbrachten Leistungen. Der Kunde kann den Referenzhinweis schriftlich (auch per E-Mail) widerrufen; der Widerruf wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang bei der Agentur wirksam.
§ 20 Geheimhaltung
20.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten, Strategien, Konditionen, Zugangsdaten und technische Details.
20.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, und zwar für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Vertragsende.
20.3 Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht ist die verletzende Partei verpflichtet, der anderen Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 pro Verstoß zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf einen allfälligen Schadenersatzanspruch anzurechnen.
20.4 Von der Geheimhaltungspflicht gemäß Punkt 20.1 ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Verpflichtung öffentlich werden, einschließlich der Referenzhinweise gemäß Punkt 19.2, sowie Informationen, deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 21 Datenschutz
21.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.
21.2 Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
21.3 Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung der Agentur.
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Dornbirn. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
22.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
§ 23 Schlussbestimmungen
23.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses. Als Schriftform gilt auch die elektronische Übermittlung per E-Mail.
23.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur auf Dritte zu übertragen.
23.3 Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Werbeagentur Hanno Fäßler
Arlenweg 12 Tür 1, 6850 Dornbirn, Österreich
Stand: April 2026